Auftakt zur Verfassungsviertelstunde

Die einmal wöchentlich in wechselnden Unterrichtsfächern stattfindende Verfassungsviertelstunde ist durch das Kultusministerium ab dem Schuljahr 2024/2025 neu in den Jahrgangsstufen 6, 8 und 11 des Gymnasiums eingeführt worden. Ziel ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit den Grundrechten und Grundlagen unserer Demokratie befassen und das Bewusstsein für die fundamentale Bedeutung unser Verfassungswerte gestärkt wird. Am Montag, den 30.09.2024, fand hierzu in der Aula des Goethe-Gymnasiums die Auftaktveranstaltung mit Politikerinnen und Politikern aus der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik statt. So standen Bürgermeisterin Astrid Freudenstein, Stadtrat Horst Meierhofer, Staatssekretär Tobias Gotthardt, MdL Jürgen Eberwein, MdB Carolin Wagner und MdB Peter Aumer den Schülerinnen und Schülern Rede und Antwort. Nach den Grußworten unserer Schulleiters Herrn Rothauscher, der die Notwendigkeit der aktiven Mitwirkung jedes Einzelnen in der Gemeinschaft betonte, eröffnete Staatssekretär Tobias Gotthardt die Podiumsdiskussion: „Unserer Verfassung ist so etwas wie die Spielregeln beim Fußball!“ Der Landtagsabgeordneter Jürgen Eberwein verglich das Grundgesetz wie eine „Leitplanke auf der Autobahn“, innerhalb dieser sich jedes Gesetz in Deutschland bewegen muss. Bürgermeisterin Astrid Freudenstein erklärte, dass jeder Politiker zu Beginn seiner Amtszeit einen Eid auf die Verfassung schwören muss und verspricht, im Sinne des Gesetzes zu handeln. Ein Schüler wollte wissen, warum der Landtag unangekündigte kleine Leistungsnachweise nicht abgeschafft. Während MdB Carolin Wagner sich dies aufgrund des dadurch ausgelösten enormen Stresses bei Schülern gut vorstellen könnte, vertrat Tobias Gotthardt als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung eine andere Meinung. Er will Leistungsnachweise in der Zukunft zwar allgemein modernisieren, aber das Leben bestehe nun einmal aus ungeplanten Momenten. Im Leben werden solche Situationen auf die Schülerinnen und Schüler zukommen, so dass diese darauf eben auch durch unangekündigte Leistungsnachweise darauf vorbereitet werden sollten. MdB Peter Aumer erklärte im Anschluss auf eine Schülerfrage, was es mit der Sitzordnung im Bundestag auf sich hat und begründete dies mit den unterschiedlichen Denkweisen, indem er als Beispiele nach freiheitlicher, marktorientierter, werteorientierter oder liberaler Gesinnung unterschied. Die Frage, warum „Hitzefrei“ verboten sei, wurde ebenfalls von den Politikern beantwortet. So sei es grundsätzlich nicht verboten, jedoch besteht ein versicherungstechnisches Problem, wenn die Kinder kurzfristig bereits um 11.15 Uhr Unterrichtsschluss hätten, ohne dass die Erziehungsberechtigten Bescheid wissen. Ein Schüler bemängelte, dass nicht in allen Klassen Tablets vorhanden sind. Staatssekretär Tobias Gotthardt verwies hier auf drei Milliarden Euro, die in den letzten Jahren bereits in die Digitalisierung an bayerische Schulen von Seiten des Bundes, Landes und der Kommunen investiert wurden, wenngleich selbstverständlich das Ziel einer vollständigen Digitalisierung weiterhin bestehe und verfolgt werde. Abschließend stellte eine Schülerin die Frage, warum keine Kinder- und Jugendrechte im Grundgesetz verankert sind. Als Antwort wurde argumentiert, dass beispielsweise mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes - „Die Würde des Menschen ist unantastbar“-  selbstverständlich ebenso Kinder- und Jugendliche als Menschen angesprochen sind und dementsprechend diese Rechte natürlich für alle gelten. Einstimmig sahen die anwesenden Politiker die Stärke des Grundgesetzes, da für eine Verfassungsänderung eine 2/3 -Mehrheit des Parlaments benötigt wird und in der 75-jährigen Geschichte des Grundgesetzes dieses für politische Entscheidungen stets als Leitlinie gilt.